Nummerierung nach Kekule

Im Jahre 1898 entwickelte der Jurist und Genealoge Stephan Kekule von Stradonitz ein Nummerierungssystem für die Ahnenforschung, welches später nach ihm benannt wurde. Sinn und Zweck dieses Systems ist es, jeder Person in einem Stammbaum eine eindeutige Nummer zuzuordnen, anhand derer sich die Position im Stammbaum ermitteln lässt. Die Nummerierung erfolgt in zwei Etappen: Zuerst die Generationen (diese haben übrigens einen festen Namen), danach die einzelnen Ahnen.

Die Nummerierung der Generationen beginnt beim sogenannten Probanden. Der Proband ist die Ausgangsperson der Ahnenforschung. Seine Generation erhält die Nummer I (römisch Eins), als Person erhält er die Nummer 1. Die Folgegeneration sind die Eltern. Sie gehören zur Generation II (römisch Zwei). Der Vater des Probanden erhält die Personennummer 2, die Mutter erhält die Nummer 3. So ergibt sich folgendes Muster: Der männliche Vorfahr erhält immer die Nummer, die doppelt so hoch ist wie die des Kindes. Der weibliche Vorfahr erhält die Nummer, die doppelt so hoch ist wie die des Kindes + 1. Der Vater von 2 erhält also die Nummer 4, die Mutter erhält die Nummer 5.

Da in vielen Fällen auch die sogenannte Sippschaftsforschung eine Rolle spielt (also die Erforschung der Geschwister der Vorfahren), gibt es auch hierfür ein Nummerierungssystem. Die Geschwister erhalten die Nummer des Vorfahrens, an die ein fortlaufender Buchstabe angehängt wird. Etabliert hat sich die Variante, für männliche Geschwister einen Großbuchstaben, für weibliche Geschwister einen Kleinbuchstaben zu verwenden. So hat z.B. der Bruder von Nr. 2 die Nr. 4A, die Schwester hat die Nr. 4b. Sollen auch die Kinder der Gewister berücksichtigt werden, wird diesen ebenfalls ein Buchstabe angehängt. Die Tochter von 4A hätte somit die Nummer 4Aa, der zuerst geborene Sohn von 4b hätte die Nummer 4bA, die danach geborene Tochter die Nummer 4bb.

Generation Nr. Generation Name Kekule-Nr. Geburtsjahr*
I Proband 1 2000
II Eltern 2 – 3 1975
III Großeltern 4 – 7 1950
IV Urgroßeltern 8 – 15 1925
V Alteltern 16 – 31 1900
VI Altgroßeltern 32 – 63 1875
VII Alturgroßeltern 64 – 127 1850
VIII Obereltern 128 – 255 1825
IX Obergroßeltern 256 – 511 1800
X Oberurgroßeltern 512 – 1.023 1775
XI Stammeltern 1.024 – 2.047 1750
XII Stammgroßeltern 2.048 – 4.095 1725
XIII Stammurgroßeltern 4.096 – 8.191 1700
XIV Ahneneltern 8.192 – 16.383 1675
XV Ahnengroßeltern 16.384 – 32.767 1650
XVI Ahnenurgroßeltern 32.768 – 65.535 1625
XVII Urahneneltern 65.536 – 131.071 1600
XVIII Urahnengrßeltern 131.072 – 26.2143 1575
XIX Urahnenurgroßeltern 262.144 – 524.287 1550
XX Erzeltern 524.288 – 1.048.575 1525
XXI Erzgroßeltern 1.048.576 – 2.097.151 1500
XXII Erzurgroßeltern 2.097.152 – 4.194.303 1475
XXIII Erzahneneltern 4.194.304 – 8.388.607 1450
XXIV Erzahnengroßeltern 8.388.608 – 16.777.215 1425
XXV Erzahnenurgroßeltern 16.777.216 – 33.554.431 1400

* Hierbei handelt es sich um einen theoretischen Wert auf der Grundlage, dass der Proband im Jahr 2000 geboren wurde und zwischen jeder Generation 25 Jahre liegen. Da es jedoch auch Generationen von 20 oder 40 Jahren gibt, sind Abweichungen von weit über 100 Jahren im Vergleich zu dieser Tabelle möglich.